Die Handwerkskammern

Die Kammern fördern auf der regionalen Ebene das Gesamthandwerk und sorgen für einen Ausgleich der Interessen einzelner Handwerkszweige bzw. -berufe.  
Sie stellen die geseztliche Vertretung aller Handwerker eines Bezirks dar. Jeder Handwerksbetrieb ist Mitglied der regional zuständigen Handwerkskammer. Aufgrund dieser Pflichtmitgliedschaft ist es den Handwerkskammern möglich, ihre Funktion als Sprecher des gesamten Handwerks der Region wahrzunehmen.

 

Als Körperschaften des öffentlichen Rechts erfüllen Handwerkskammern hoheitliche Aufgaben, z.B. die Führung der Handwerksrolle, in der sämtliche Mitgliedsbetriebe erfasst werden; sie regeln die Berufsausbildung und sind in ihrem Kammerbezirk für das fachliche Prüfungswesen verantwortlich. Als Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft fördern sie die Betriebe und repräsentieren die Interessen des Handwerks gegenüber Politik und Verwaltung. Ihren bundesweit rund 960.000 Mitgliedern bieten die Kammern ein breites Spektrum von Dienstleistungen an, das von technischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Beratung bis hin zur Beratung in der beruflichen Bildung reicht.

 

Die Handwerkskammern führen zudem die Rechtsaufsicht über die Handwerksinnnungen. Innungen sind die fachlichen Basisorganisationen der einzelnen Handwerksberufe in einem bestimmten Bezirk, in denen die Betriebe freiwillige Mitglieder sind. Die Innungen einer Stadt oder eines Kreises bilden zusammen die  Kreishandwerkerschaft.

 

Die Handwerkskammern sind auf Länderebene mit den  Regionalen Handwerkskammertagen und in den  Landeshandwerksvertretungen vertreten. Auf Bundesebene sind sie im  Deutschen Handwerkskammertag zusammengeschlossen und sind zugleich Mitglieder des  Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

 

Quelle: Zentralverband des deutschen Handwerks www.zdh.de

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Keine
Datum:
Samstag, 6. Juni 2009, 21:05 Uhr
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