Die fachliche Basisorganisationen des Handwerks in einem Bezirk -Innungen- bilden zusammen eine Kreishandwerkerschaft.
Sie fördern und vertreten die gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder innerhalb eines Kreises oder einer Stadt.
Die Handwerkskammern üben die Rechtsaufsicht über die Kreishandwerkerschaften aus.
Die Adresse der zuständigen Kreishandwerkerschaft erfahren Sie bei der jeweiligen Handwerkskammer.
Quelle: Zentralverband des deutschen Handwerks ZDH www.zdh.de
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